Dobbeltbeskatningsaftale DK-ES og folkepension
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Spanien regelt die Besteuerung von Einkommen und Renten. Ihre dänische Folkepension wird in Spanien grundsätzlich besteuert, wenn Sie dort steuerlich ansässig sind. Eine Doppelbesteuerung wird durch Anrechnung oder Freistellung vermieden. Eine frühzeitige Konsultation mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater ist ratsam.