Australisch-spanisches Steuerabkommen und CGT auf australisches Eigentum
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und Spanien verhindert eine doppelte Besteuerung. Kapitalertragssteuer (CGT) auf australisches Eigentum wird primär in Australien erhoben. Als spanischer Steuerresident sind Sie jedoch verpflichtet, Ihr weltweites Einkommen, einschließlich potenzieller Gewinne aus australischen Immobilien, in Spanien zu deklarieren. Eine professionelle Steuerberatung ist für eine korrekte Anwendung der Abkommen und die Vermeidung von Fehlern unerlässlich.