Doppelbesteuerungsabkommen DE/ES
Zwischen Deutschland und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen regelt, dass Renten und Pensionen grundsätzlich nur in dem Land versteuert werden, in dem der Rentner seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Eine doppelte Besteuerung wird somit vermieden. Es ist ratsam, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation zu klären.