Doppelbesteuerungsabkommen DE/ES
Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen regelt, dass Ihre gesetzliche Rente in der Regel nur in dem Land besteuert wird, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben. Bei einem Umzug nach Spanien und entsprechendem Wohnsitz wird die deutsche Rente in Spanien versteuert, was Doppelbesteuerung verhindert. Eine professionelle Steuerberatung ist ratsam.