Doppelbesteuerungsabkommen DE/ES
Zwischen Deutschland und Spanien existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Deutsche Renten werden in der Regel nur in Deutschland besteuert, während andere Einkünfte wie Mieteinnahmen aus Spanien dort versteuert werden können.




