Doppelbesteuerungsabkommen DE/ES
Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften. Für Rentner bedeutet dies, dass die gesetzliche Rente in der Regel weiterhin in Deutschland versteuert wird. Andere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen, können in Spanien steuerpflichtig sein, sobald Sie dort als steuerlich ansässig gelten. Eine individuelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater ist unerlässlich.


