Kaufprozess · VestaLinks
Für jeden internationalen Immobilienkäufer in Spanien ist die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) unerlässlich. Ohne sie können Sie keine Immobilie erwerben, keinen Bankkredit aufnehmen oder Verträge abschließen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess im Jahr 2026 und erklärt, welche Dokumente Sie benötigen und welche Fristen gelten.
| Dokument | Beschreibung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Antragsformular (EX-15) | Offizielles Formular der spanischen Regierung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. | Online verfügbar auf der Website des spanischen Innenministeriums. |
| Gültiger Reisepass/Personalausweis | Original und Kopie aller relevanten Seiten. | Muss zum Zeitpunkt des Antrags gültig sein. |
| Nachweis des Grundes für die NIE-Nummer | z.B. Kaufvertrag, Reservierungsvereinbarung für eine Immobilie. | Zeigt die Notwendigkeit der NIE für Ihre Transaktion. |
| Zahlungsbeleg der Gebühr | Nachweis über die Entrichtung der Antragsgebühr. | Die Gebühr beträgt ca. 10 Euro. |
Laden Sie das offizielle Antragsformular EX-15 von der Website des spanischen Innenministeriums herunter oder erhalten Sie es bei der zuständigen Behörde.
Buchen Sie online einen Termin bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde (Extranjería) oder Polizeidienststelle, die für die Ausstellung von NIE-Nummern zuständig ist.
Sammeln Sie Ihren gültigen Reisepass, Kopien, das ausgefüllte Formular und den Nachweis des Antragsgrundes (z.B. Immobilienkaufvertrag).
Besuchen Sie den Termin mit allen erforderlichen Unterlagen. Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr vor Ort oder gemäß den Anweisungen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre NIE-Nummer. Dies geschieht oft sofort oder innerhalb weniger Werktage.
VestaLinks unterstützt Sie bei jedem Schritt Ihres Immobilienkaufs in Spanien. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung.
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