Steuern & Recht · VestaLinks
Der Erwerb einer Immobilie in Spanien als deutscher Staatsbürger wirft Fragen zur Besteuerung auf. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland ist entscheidend, um eine doppelte Steuerlast zu vermeiden. Dieses Abkommen regelt, welches Land Steuern auf Ihre spanischen Immobilieneinkünfte erhebt und wie Ihre deutsche Steuerlast angepasst wird. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit über die komplexen Regelungen zu verschaffen und Sie sicher durch den Prozess zu führen.
| Steuerart | Zuständigkeit (Grundsatz) | DBA-Regelung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Mieteinnahmen | Spanien | Freistellung in Deutschland (Progressionsvorbehalt) | Spanische Quellensteuer 19% |
| Veräußerungsgewinne | Spanien | Freistellung in Deutschland (Progressionsvorbehalt) | Spanische Abgeltungssteuer 19% |
| Erbschaft/Schenkung | Spanien (bei spanischer Immobilie) | Anrechnung der spanischen Steuer auf deutsche Steuer | Hohe Freibeträge in Deutschland für nahe Angehörige |
Erforderlich für alle finanziellen Transaktionen in Spanien, einschließlich des Kaufs von Immobilien.
Regelmäßige Einreichung der Modelo 210 in Spanien für alle Mieteinnahmen, auch wenn die Immobilie leer steht.
Alle im Ausland erzielten Einkünfte müssen auch in Deutschland angegeben werden, um den korrekten Steuersatz zu ermitteln.
Nach Verkauf der Immobilie müssen Gewinne in Spanien versteuert und in Deutschland deklariert werden.
Spezifische Regelungen beachten, um Doppelbesteuerung bei Erbschaft oder Schenkung zu vermeiden.
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