Kosten · VestaLinks
Der Kauf einer Immobilie in Spanien bringt zusätzliche Kosten mit sich, insbesondere die Notarkosten. Diese sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Immobilie. VestaLinks erklärt die genaue Zusammensetzung der Notargebühren und was Sie im Jahr 2026 erwarten können, um Ihr Budget präzise zu planen.
| Kostenpunkt | Geschätzter Anteil am Kaufpreis | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Notargebühren | ca. 0,5% - 1% | Festgelegte Tarife, abhängig vom Kaufpreis |
| Grunderwerbsteuer (ITP) | 5% - 11% | Regional unterschiedlich, je nach Autonomer Gemeinschaft |
| Grundbuchgebühren (Registro de la Propiedad) | ca. 0,1% - 0,5% | Für die Eintragung der neuen Eigentümer |
| Anwaltskosten (Abogado) | ca. 1% - 1,5% | Optional, aber empfohlen für internationale Käufer |
| Hypothekengebühren (falls zutreffend) | ca. 0,5% - 1% | Bankgebühren und Stempelsteuer für Hypotheken |
Sie können Ihren Notar frei wählen. Oft empfiehlt die Bank oder Ihr Anwalt einen Notar.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags (contrato de arras) wird ein Termin zur Beurkundung bei Notar vereinbart.
Der Notar prüft alle relevanten Dokumente wie Grundbuchauszug, Energieausweis und die Identität der Parteien.
Alle Parteien unterzeichnen den offiziellen Kaufvertrag (Escritura Pública) in Anwesenheit des Notars.
Nach der Beurkundung müssen Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren bezahlt werden.
Der Notar veranlasst die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse im spanischen Grundbuch.
Lassen Sie sich von unseren Experten bei VestaLinks beraten. Wir helfen Ihnen bei der Suche und beim Kaufprozess.
Immobilien suchenStellen Sie eine Frage, um zu beginnen